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Auf unseren Internetseiten möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich einen ersten Eindruck von den Praxisgegebenheiten und– besonderheiten der Physiotherapiepraxis Pannenbäcker zu verschaffen.

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten. Alle Mitarbeiter von uns sind staatlich anerkannt und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil.

Sollten Sie Fragen zu einzelnen Angeboten der Physiotherapiepraxis Pannenbäcker haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir informieren Sie umfassend und gern.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Wir sind Mitglied im VDB - Physiotherapieverband.

Ihr Team der Praxis für Physiotherapie Pannenbäcker in Hattingen

Unsere Praxis

Praxis für Physiotherapie Pannenbäcker in Hattingen
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Unsere Leistungen

• Krankengymnastik
• Krankengymnastik ZNS (PNF & Bobath)
• Manuelle Therapie
• Manuelle Lymphdrainage
• Klassische Massagetherapie
• Bindegewebsmassage
• Fußreflexzonentherapie
• Elektrotherapie/Ultraschalltherapie
• Mikrostrom
• Wärmepackungen & Rotlicht
• Medizinische Trainingstherapie (MTT)
• Behandlungen von Sportverletzungen
• Kinesio-Taping
• Hausbesuche
• Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch

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News

Fünf Tipps für eine schnelle Erholung nach Knieverletzungen
Fünf Tipps für eine schnelle Erholung nach Knieverletzungen

Knieverletzungen können für professionelle Sportler mitunter das endgültige Aus für den Profisport bedeuten. Der Torhüter Marc-André ter Stegen zeigt, welche Folgen solche Verletzungen mit sich bringen. Auch für Sportbegeisterte, die im Freizeitsport aktiv sind und sich im Training oder bei Wettkämpfen am Knie verletzt haben, birgt dies erhebliche Ausfallrisiken.

Um sich möglichst schnell und effektiv zu regenerieren und den Heilungsprozess zu fördern, gibt es jedoch sinnvolle Ansätze. Erholung, Physiotherapie sowie Übungen für den Aufbau der Muskulatur sind hierbei die wichtigsten Faktoren. Sie unterstützen die Genesung und helfen dabei, wieder ganz fit zu werden. Der folgende Beitrag zeigt fünf Maßnahmen auf, mit denen Betroffene nach einer Verletzung der Knie wieder zu alter Leistungsstärke finden können.

Zeitnah den Facharzt aufsuchen

Während Profisportler bei Verletzungen sofort eine optimale medizinische Versorgung erhalten, müssen Freizeitsportler in solchen Fällen selbst handeln. Häufig warten Menschen, bis sie zum Arzt gehen. Je länger es bis zur Einleitung passender Therapien dauert, desto mehr schadet dies der Heilung. Daher gilt: Auch Hobbysportler sollten sich bei einer Verletzung sofort um einen Arzttermin bemühen, idealerweise einen Sportmediziner. Dieser ist in der Lage, Diagnostik und geeignete Maßnahmen zur Behandlung schnell einzuleiten.

Die Vorteile eines gezielten Muskeltrainings

Entscheidend für die Regeneration nach einer Verletzung ist es, möglichst gezielt Muskeln aufzubauen. Bei Verletzungen geht die Fähigkeit, Muskeln im verletzten Bereich gezielt anzusteuern, verloren. Mithilfe eines sogenannten Biofeedbacks kann diesem Umstand entgegengewirkt werden. Durch die Verkabelung des Muskels wird für den Betroffenen erkennbar, was im Muskel gerade passiert und er kann diesen bewusst anspannen, um ihn zu trainieren. In welchem Ausmaß dies passieren darf, hängt von der Verletzung ab. Bei Knieverletzungen stellt man das Bein erst einmal ruhig und verhindert die Beugung oder Streckung, bevor es vorsichtig wieder bewegt werden darf. Schonung des verletzten Bereichs

Auch wenn ein verletzter Beinbereich geschont werden soll, ist es wichtig, den Körper weiter zu trainieren. Findet überhaupt keine Bewegung statt, werden auch andere Muskelpartien abgebaut. Dies ist kontraproduktiv und verhindert, dass der Patient wieder voll leistungsfähig wird. Daher gilt es, die nicht verletzten Bereiche ganz normal zu nutzen. Nur das verletzte Knie muss vor Belastungen geschützt werden, bis der Arzt eine Bewegung wieder erlaubt.

Mit der richtigen Ernährung die Genesung fördern

Auch die Ernährung hat bei der Regeneration eine zentrale Bedeutung. Wer regelmäßig Sport treibt, benötigt mehr Kalorien. Dies fällt jedoch während einer Verletzungsphase weg, da Patienten weniger oder gar nicht trainieren. In Folge wird Fett aufgebaut und die Muskelmasse sinkt. Eine Bioimpedanz-Messung zeigt den Anteil von Muskeln und Fett im Körper an. Verletzte führen sie am besten am Anfang und immer wieder während der Verletzungsphase durch und passen ihre Kalorienzufuhr entsprechend an.

Zusätzliche unterstützende Maßnahmen nutzen

Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Möglichkeiten, um die Heilung nach einer Knieverletzung zu unterstützen. Ratsam ist es zum Beispiel, Nährstoffe, die den Stoffwechsel anregen, verstärkt einzunehmen. Das sind beispielsweise die Vitamine C und D oder Omega-3-Fettsäuren. Auch Magnetfeld- oder Stoßwellentherapien fördern Prozesse des Stoffwechsels. In einigen Fällen hat sich die Plasmatherapie bewährt. Hierbei injiziert man Blutplasma in das verletzte Gewebe und unterstützt so die Regeneration des Körpers. Meist sind solche Maßnahmen allerdings Privatleistungen, die Patienten selbst zahlen müssen. In jedem Fall ist es jedoch für die Heilung wichtig, möglichst schnell tätig zu werden und Behandlungen zeitnah einzuleiten.

Treppensteigen als Chance
Rückenfreundliche Hilfsmittel für ein aktives Leben im Alter

Bewegung ist gesund – und eines der effektivsten Anti-Aging-Mittel. Das gilt auch und ganz besonders im höheren Lebensalter. „Wer aufhört, sich zu bewegen, erhöht durch Muskelabbau sein Sturzrisiko und riskiert seine Unabhängigkeit“, warnt Ulrich Kuhnt, Sportwissenschaftler und Leiter der Rückenschule Hannover anlässlich des Internationalen Tags der älteren Menschen am 1. Oktober. Als Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. lenkt er den Fokus auf das oft unterschätzte Potenzial von Treppensteighilfen und Rollatoren, um die Mobilität im höheren Lebensalter zu erhalten. Doch längst nicht alle Hilfsmittel sind empfehlenswert. Die AGR prüft und zertifiziert besonders rückenfreundliche Produkte mit dem AGR-Gütesiegel.

Im Alter werden Stürze häufiger – oft mit schwerwiegenderen Folgen als bei jüngeren Menschen. Statistiken zeigen, dass etwa 30 Prozent der Menschen über 65 Jahre, die zu Hause leben, mindestens einmal im Jahr stürzen. In Pflegeeinrichtungen steigt diese Zahl sogar auf 50 Prozent. Gesundheitliche Probleme wie Sehschwäche, Muskelschwäche oder Schwindel, erhöhen das Risiko ebenso wie Hindernisse und Stolperfallen in der Wohnung.

Dennoch bedeutet das nicht, dass ältere Menschen sich aus Angst vor Verletzungen weniger bewegen sollten. „Gerade im Alter ist es wichtig, die Muskulatur zu stärken und die Koordination zu trainieren. Das steigert nicht nur die körperliche, sondern auch die mentale Fitness“, betont Sportwissenschaftler Kuhnt. Bewegung und Gleichgewichtsübungen sind entscheidend, um die Mobilität zu erhalten und Rückenschmerzen vorzubeugen. Studien zeigen, dass etwa 40 bis 70 Prozent der über 65-Jährigen regelmäßig Schmerzen im Rücken haben.

Gehen und Treppensteigen als Training

Wer sich beim Gehen unsicher fühlt, kann auf Hilfsmittel wie Rollatoren oder Treppensteighilfen zurückgreifen. Sie sind besonders hilfreich bei Gleichgewichtsproblemen, Muskelschwäche oder Schmerzen. „Muskeln und Gelenke sollen durch Hilfsmittel nicht geschont, sondern individuell angemessen belastet werden“, rät Rückenexperte Ulrich Kuhnt. Die Gehhilfe ermöglicht es, längere Strecken zurückzulegen, einen Spaziergang oder Besorgungen zu machen und bei Bedarf Pausen einzulegen. „Auch Treppensteigen ist ein hervorragendes Training für den gesamten Körper“, betont Kuhnt. „Mit Treppensteighilfen können Senioren diese alltägliche Herausforderung sicher und selbstständig meistern und – anders als beim Treppenlift – gleichzeitig ihre Muskeln stärken.“ Hebel, Bügel oder Gurtsysteme erleichtern das Hinauf- und Hinabgehen, indem sie die Belastung reduzieren und sicheren Halt geben.

Rückenfreundliche Hilfsmittel mit AGR-Gütesiegel

Doch nicht jedes Hilfsmittel ist auch wirklich rückenfreundlich. Die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. zertifiziert nach umfassender Prüfung durch eine unabhängige Fachkommission besonders rückenfreundliche Produkte. Das AGR-Gütesiegel unterstützt ältere Menschen sowie deren Angehörige und Pflegekräfte bei der Auswahl passender Hilfsmittel.

„Ein Rollator sollte leicht sein, über ergonomische Griffe verfügen und sich einfach zusammenklappen lassen“, erklärt Kuhnt. Große Räder und starke Bremsen bieten Stabilität auf unebenem Gelände. Zusätzliche Funktionen wie Körbe erleichtern den Transport von Einkäufen und Gepäck. AGR-zertifizierte Treppensteighilfen müssen unter anderem an die Körpergröße anpassbar sein sowie über ergonomisch geformte Griffe verfügen. Zudem sollten Benutzer den Griff leicht lösen und feststellen können.

Fit und mobil bleiben – ein ganzheitlicher Ansatz

Neben der Nutzung von Hilfsmitteln empfiehlt Ulrich Kuhnt regelmäßige Übungen zur Kräftigung der Muskulatur und Verbesserung der Koordination und des Gleichgewichts. „Das Zähneputzen im Einbeinstand oder das Schnüren der Schuhe im Stehen sind einfache, aber effektive Übungen, die in den Alltag integriert werden können“, rät er. „Jede Bewegung zählt und trägt dazu bei, mobil zu bleiben, das Sturzrisiko zu minimieren und die Lebensqualität zu steigern.“

Zusätzlich zu den körperlichen Übungen sollten Senioren ihre Wohnumgebung barrierefrei und sicher gestalten. Die AGR empfiehlt, auf Stolperfallen zu achten und das Zuhause durch entsprechende Hilfsmittel anzupassen.

Die AGR bietet auf ihrer Webseite umfassende Informationen zu rückengerechten therapeutischen Hilfsmitteln und Tipps zur Erhaltung der Mobilität im Alter: www.agr-ev.de/therapie-und-pflege

Hilfe für Eltern von Kindern mit Schlaganfall
Hilfe für Eltern von Kindern mit Schlaganfall

Ergotherapeut:innen und Kinderlots:innen stehen Familien in schwierigen Zeiten zur Seite Ein Schlaganfall bei Kindern ist sehr selten; auch daher trifft es die Familien immer unvorbereitet. „Erleidet ein Kind einen Schlaganfall, ist das ein Schock für die Eltern und die Familie; sie befinden sich im Ausnahmezustand“, berichtet Corinna Eitel, die Schlaganfall-Kinderlotsin und Ergotherapeutin im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) ist. Ergotherapeut:innen stehen Kindern und deren Familie in einem solchen Fall bei Bedarf zur Seite. Die Aufgaben der Schlaganfall-Kinderlots:innen heben sich von einer möglichen, parallel verlaufenden ergotherapeutischen Intervention ab: Fokussieren sich Ergotherapeut:innen bei ihren Interventionen an erster Stelle auf die Ziele des Kindes und das Üben festgelegter Aktivitäten, unterstützen und beraten Schlaganfall-Kinderlots:innen vor allem die Eltern betroffener Kinder.

Es gibt in Deutschland etwa 5.000 Familien mit einem Kind mit Schlaganfall. Das sind die offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer von Fällen, die nicht erkannt oder nicht erfasst werden, lässt sich nicht einschätzen. Etwa die Hälfte der Kinder, die einen Schlaganfall erleiden, haben eine Vorerkrankung. Ihre Eltern sind daher generell sehr wachsam und wissen, welche Risiken für ihr Kind bestehen. Darüber hinaus gelten kardiale Ursachen wie etwa ein Herzfehler, Infektionen, eine genetische Vorbelastung, ein Hirntumor oder ein Schädelhirntraume ebenfalls als Risiko für einen Schlaganfall bei Kindern. Was in der Allgemeinheit weniger bekannt ist: Ein Schlaganfall kann sich bereits im Mutterleib oder bei der Geburt ereignen.

Anzeichen: So zeigt sich ein Schlaganfall bei Kindern Die drei Leitsymptome, die bei Kindern, die einen Schlaganfall haben, auftreten können, sind die Hemiparese (Halbseitenlähmung), die Fazialisparese (Gesichtslähmung) oder Sprachstörungen. „Es kann sein, dass nur eines oder mehrere Symptome gleichzeitig auftreten“, erklärt die Ergotherapeutin Corinna Eitel. Neben diesen Hauptsymptomen kann es zu weiteren Symptomkombinationen kommen wie Schwindel, Doppelbilder sehen, Kopfschmerzen oder Übelkeit. „Eltern von Kindern mit einem Schlaganfall berichten immer, sie hätten sofort gewusst: mit meinem Kind stimmt etwas nicht mehr – es wirkte sehr verändert“, beschwichtigt die Ergotherapeutin verunsicherte Eltern und rät gleichzeitig: „Eine Halbseiten- oder Gesichtslähmung sind ebenso eindeutig wie durch einen Schlaganfall verursachte Sprachstörungen und in einem solchen Fall heißt es: Sofort den Notruf alarmieren, das Kind muss schnellstmöglich ärztlich versorgt werden“.

Mit ergotherapeutischer Hilfe: Den Alltag wieder meistern Ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung erhalten Kinder mit einem Schlaganfall ergotherapeutische Hilfe. Zunächst geht es darum herauszufinden: Welche Alltagsaktivitäten gelingen durch den Schlaganfall nicht mehr oder mit welchen Teilschritten eines Handlungsablaufs ist das Kind unzufrieden? Parallel verläuft die Reha und im Lauf des Rehabilitationsprozesses verändern sich die Fähigkeiten der Kinder schnell – sie lernen permanent dazu. Eine Anpassung der ergotherapeutischen Intervention findet daher laufend statt; die Übungen, die die Ergotherapeut:innen mit ihren jungen Patient:innen durchführen, wechseln also ständig und orientieren sich zudem immer wieder neu an den aktuellen Bedarfen und Bedürfnissen. Gleichzeitig sorgen Ergotherapeut:innen für die nötigen Umfeldanpassungen und beraten die Eltern auf vielen Ebenen. Das übergeordnete Ziel aller Beteiligten ist dabei immer, die größtmögliche Selbstständigkeit des Kindes wiederherzustellen, so dass Aktivitäten aus dem Bereich der Selbstversorgung wie etwa eigenständiges Anziehen besser klappen oder auch die Freizeitgestaltung wieder zu mehr Aktivität und Lebensfreude führt. Kinder mit Schlaganfall behalten manchmal die Lähmung bei – die Lähmung lässt sich selten vollständig rückgängig machen. Daher geht es in der ergotherapeutischen Intervention auch darum, die Kinder so zu befähigen, dass sie selbst mit bestehenden Beeinträchtigungen gut durchs Leben kommen. Der neue Alltag wird so gestaltet, dass das Kind und die Eltern damit zufrieden sind.

Eltern auffangen: Schlaganfall-Kinderlots:innen fungieren als Casemanager:innen ... Parallel besteht die Möglichkeit, Schlaganfall-Kinderlots:innen aus dem Netzwerk der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zu kontaktieren. Sie entlasten die betroffene Familien mit ihren weitreichenden Erfahrungen, Netzwerkkontakten und Wissen um Förderungsmittel und -möglichkeiten. Ebenso sind sie eine wichtige Stütze beim Stellen von Anträgen bei den unterschiedlichen Stellen und Einrichtungen. Denn was oft unterschätzt wird: Ein derart einschneidendes Ereignis hebelt alles aus, verursacht Stress bei den Eltern und enorme Zeitnot. In einen ohnehin oft vollgepackten Alltag kommen neue Aufgaben, obwohl an erster Stelle das Kümmern um das Kind und eventuelle Geschwisterkinder stehen sollte. Alle Familienmitglieder benötigen emotionale und tatkräftige Unterstützung. Hierfür hat die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe das Projekt der Schlaganfall-Kinderlots:innen ins Leben gerufen. „Erleidet ein Kind einen Schlaganfall, ist es neben allen akuten Dingen genauso wichtig, alles Nötige zu veranlassen, um optimale Voraussetzungen für die weitere Zukunft des Kindes und der gesamten Familie zu schaffen“, weiß die Schlaganfall-Kinderlotsin Corinna Eitel. Ihr Arbeitsschwerpunkt besteht darin, eine optimale Versorgung für die veränderte Lebenssituation der Familie zu schaffen, sprich ein individuelles und professionelles Netzwerk mit Hilfen für die Eltern und das Kind zu suchen. und sie vor allem in besonders schwierigen oder komplexen Situationen telefonisch, digital oder vor Ort zu begleiten. Je nach Bedarf können die Familien die Unterstützung der Schlaganfall-Kinderlots:innen so lange anfordern, bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat.

... und haben bildungsbezogene Bedürfnisse der Familien im Blick Insbesondere am Anfang und bei Umbrüchen wie dem Beginn von Kindergarten oder Schule gilt es, alle Möglichkeiten, die von öffentlicher Hand existieren, auszuschöpfen und die Familien hierbei zu beraten und aktiv zu werden. Ist die Kommunikation mit dem Kind durch den Schlaganfall dauerhaft gestört, kann ein Talker helfen. Oder eine Assistenz, die das Kind begleitet – auch bei anderen körperlichen Problemen, die das Kind vielleicht zurückbehalten hat. Ebenso können finanzielle Aspekte bei all dem eine Rolle spielen. Die Schlaganfall-Kinderlots:innen sind dazu geschult und erfahren, sie wissen, was Familien zusteht und helfen, entsprechende Anträge zu stellen. Geht es um Themen wie Kindergarten oder Schule, loten Schlaganfall-Kinderlots:innen gemeinsam mit den Eltern aus, welche Einrichtung die für das Kind bestmögliche ist. Dazu nimmt die Schlaganfall-Kinderlotsin bei Bedarf zusammen mit den Eltern an Gesprächen mit dem pädagogischen Personal teil, um auch die Details anzusprechen, an die Eltern möglicherweise gar nicht denken (können). Dabei kann es um Formalitäten, Konzepte, aber auch um Hilfsmittel wie etwa einen Therapiestuhl oder spezielle Stifte gehen, die das Kind benötigt, um in den Kindergarten- oder Schulalltag integriert zu sein. Darüber hinaus stehen Schlaganfall-Kinderlots:innen den Eltern mit ihrer ganzen Erfahrung für deren Fragen zu therapeutischen, medizinischen, emotionalen und sozialrechtlichen Themen zur Verfügung oder vermitteln gegebenenfalls Expert:innen aus den jeweiligen Bereichen. Die Ergotherapeutin betont an dieser Stelle auch die zentrale Bedeutung privater Netzwerke. Einen besonders hohen Stellenwert misst sie Selbsthilfegruppen bei: „Diejenigen, die selbst betroffen sind, verfügen zusammen über ein großes Spektrum an Erfahrungen und Tipps, weil sie Schwarmwissen ansammeln, sich austauschen und sich gegenseitig helfen. Die Essenz einer solchen Gruppenerfahrung ist der Trost, den die Menschen dort erfahren, weil sie sich verstanden fühlen und wissen: sie sind nicht alleine“.

Mehr zum Projekt und Kontaktmöglichkeiten zu den Schlaganfall-Kinderlots:innen:
https://www.schlaganfall-hilfe.de/de/das-tun-wir/aktivitaeten/schlaganfall-kinderlotsen

Informationsmaterial zu den vielfältigen Themen der Ergotherapie gibt es bei den Ergotherapeut:innen vor Ort; Ergotherapeut:innen in Wohnortnähe auf der Homepage des Verbandes unter https://dve.info/service/therapeutensuche

25.11.2024 DGA | Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.

Kontakt

Physiotherapie Pannenbäcker GmbH
Hans-Joachim Pannenbäcker und Christopher Pannenbäcker
Essener Str. 19
45529 Hattingen

Telefon:02324 - 39 58 46
Fax:02324 - 39 58 48
E-Mail: physio-pannenbaecker@web.de
 

 
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Mo, Di + Do.: 07:00 - 19:00 Uhr
Mi + Fr: 07:00 - 17:00 Uhr
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Physiotherapie Pannenbäcker GmbH
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II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


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      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
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    c) Rechtsgrundlage
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    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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